Status 3 - Der DBRD Podcast

Fachwissen. Einsatzpraxis. Berufspolitik.

Folge 4: Analgesie im Rettungsdienst

Was uns der Analgesie Atlas zeigt

30.04.2026 52 min

Zusammenfassung & Show Notes

Simon hat den Analgesieatlas erstellt und eine Übersicht geschaffen, wo wie Analgesie durch NotSan durchgeführt werden soll. Wir haben mit ihm ein Interview geführt. Warum hat er den Analgesieatlas erschaffen? Wieviel Arbeit steckt da drin? Was konnte er bisher feststellen?

Die Integrierte Notfallplanung – Chancen und Grenzen in der Akut- und Notfallmedizin (Open Access)

Transkript

Simon Ilger
00:00:03
Eigentlich ist es relativ einfach, wenn so eine breite Palette nicht nötig wäre für eine Prähospitaling. Warum haben wir die dann auf den NEFs? Wenn es auch mit einem gehen würde.
Michael (Mike) Stanley
00:00:17
Moin zusammen und herzlich willkommen zum Podcast Status 3 vom Deutschen Berufshober und Rettungsdienst. Mein Name ist Michael Stanley und ich bin sozusagen die Stimme zum Podcast. Heute haben wir ein Interview mit dem Erfinder sozusagen und dem Gestalter von analgesieatlas. de, mit dem Simon. Davor aber noch zwei andere kurze Punkte. Einmal die Frage, weshalb ist uns dieses Thema der Analgesie überhaupt so wichtig? Natürlich könnte man sagen, naja, es ist ein Berufsverband und deswegen ist natürlich Analgesie eines der Themen, mit denen man sich beschäftigt, weil das ein Handlungsfeld ist. Indem man sich bewegt. Es ist aber meiner Meinung nach deutlich mehr als das. Es ist ein Szenario im Rettungsdienst, das immer und immer und immer wieder vorkommt, dass Patienten Schmerzen haben. Und dass traditionell das Rettungsfachpersonal vielerorts nicht gut aufgestellt war um diese Schmerzen. Lindern zu können. Das war schon zur Rettungsassistentenzeit so, und das ist etwas, was immer wieder Kollegen frustriert, frustriert hat in der Vergangenheit. Und je nachdem, wo man arbeitet in Deutschland, ist das auch immer noch ein Thema, das nicht gut im Griff gekriegt worden ist. Dabei ist es eigentlich, könnte man meinen, ja selbstverständlich, dass man, wenn man in einem medizinischen Beruf arbeitet, Dass man natürlich Patienten und Patientinnen helfen möchte und dass beim häufigen Symptomen Schmerz auch dort eine Lösung herbeigeführt werden sollte. Und ich bin davon überzeugt, dass wenn Rettungsfachpersonal effektiv Analgesie durchführen kann, dass das auch den Beruf deutlich attraktiver macht, beziehungsweise dass das auch deutlich zufriedenstellender ist für. Uns als NotfallsanitäterInnen oder als RettungssanitäterInnen vielleicht sogar irgendwann mal, wenn man sagt, man kann dieses Problem lösen, man kann den Patienten dort weiterhelfen. Es ist also nicht rein berufspolitisch getrieben, sondern durchaus auch einfach was, was ja im beruflichen Alltag immer wieder ein Thema ist und was auch die Menschenwürde berührt, also die Frage, ob man Patienten jetzt. Schmerz geplagt in einer Klinik abkippt oder ob man denen Hilfe zukommen lässt. Und wir leisten uns ja in Deutschland ein sehr, sehr teures Gesundheitssystem und auch einen durchaus luxuriösen Rettungsdienst. Und dann sollte diese finanzielle Investition und diese luxuriöse Ausstattung ja auch unseren Patientinnen regelhaft zugutekommen. Deshalb also sprechen wir so oft über die Analgesie. Deshalb hat das auch so einen großen Stellenwert in unseren Musteralgorithmen. Und deshalb wollten wir auch gerne mit dem Simon über den Analgesie Atlas sprechen. In dem Zusammenhang, wir hatten das schon mal einmal angesprochen, analgesieatlas. de ist die Internetseite. Dort kann man sehen, der Simon hat von 278 Rettungsdienstbereichen Informationen erhalten, entweder offiziell über Anfragen an den jeweiligen Kreis oder an die jeweilige Kommune. Oder aber weil Rettungsfachpersonal die Informationen zur Verfügung gestellt hat. Und damit decken sie 96% aller Rettungsdienstbereiche ab. Die Karte dazu ist auch ganz interessant, weil man eben sieht, wie unterschiedlich die Logik ist, wie unterschiedlich die Überlegungen sind, wie unterschiedlich die Lösungsansätze sind zum Thema Analgesie, wobei ja die Patientinnen Wahrscheinlich einigermaßen die gleiche Pathophysiologie haben innerhalb der deutschen Grenzen. Und spannenderweise ist es auch nicht nachvollziehbar, dass sozusagen oder nicht einfach so ableitbar Dass die Nullversanitäter Ausbildung in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich wäre, denn auch innerhalb von Bundesländern sieht man sehr große Variationen. In dem Zusammenhang auch nochmal sei erwähnt, dass es ja nicht ideal ist, wenn die Ausbildung der NotversanitäterInnen innerhalb verschiedener Bundesländer unterschiedlich abläuft. Da ist ja am Ende zu einem Beruf auf Bundesebene qualifiziert. Schaut euch gerne mal anagesiatlas. de an, wenn ihr noch ein Bereich Seht, bei dem Daten fehlen, könnt ihr dies über ein Formular auch noch melden. Und ansonsten kann man auch die SOPs teilweise einsehen, welche sozusagen die Grundlage sind zu der Arbeit, die der Simon da reingesteckt hat. Und man kann eben auch auf die Datenbank gehen und sieht dann eine große, große Tabelle. Wo man sieht, welche Informationen er weh gesammelt hat. Spannend ist auch, die Überlegung, die Simon hat, ist ja, dass die Delegation der Analgesie nach <unk> 4 Absatz 2 Nummer 2c, der Idealzustand wäre. Ich bin mir nicht sicher, ob ich das so teile. Ich finde das auch in Ordnung, wenn das alles nach <unk> 2a Notern G erfolgt. Aber man sieht, wie unterschiedlich die Bundesländer das handhaben, wie unterschiedlich einzelne Kreise das handhaben. Genau. Schaut da gerne mal rein. Da, wo es noch graue Felder gibt, wie gesagt, ist noch Informationsbedarf. Und dann habt ihr auch direkt ein Bild im Kopf, wenn ich mit dem Simon das Interview gleich führe. Ein weiterer Punkt. Vor kurzem veröffentlicht, wurde in der Notfall in Rettungsmedizin. Eine Arbeit zur integrierten Notfallplanung. Korrekt heißt es die integrierte Notfallplanung, Chancen und Grenzen in der Akut- und Notfallmedizin. Das ist ein gemeinsames Positionspapier von Vielen verschiedenen Playern von der Arbeitsgemeinschaft Notfall- und Intensivversorgung, von der DGP, von der Arbeitsgemeinschaft Ethik, der Degina, von der Sektion Ethik der Divi. Wir waren als DBAD auch beteiligt, die Band war beteiligt und die Sektion Palliativmedizin der DGI war beteiligt und die Arbeitsgruppe Palliativmedizin der DGIIN, die kennt man vielleicht nicht so gut, das sind die Internisten und Internistinnen. haben sich alle daran beteiligt, weil es uns ein Thema ist, das uns sehr am Herzen liegt. Und es geht darum, dass es viele verschiedene Möglichkeiten gibt, den Willen des Patienten oder der Patientin herauszufinden. Und bezüglich Patientenverfügungen gibt es ja doch eine gewisse Unsicherheit, gerade in Notfallsituationen, da die Formulierungen dann doch so ambiguitiv formuliert sind, dass es nicht eindeutig ist, wie man jetzt in der Akutsituation handeln soll Das führt dann zu Frustrationen beim Rettungsfachpersonal oder auch bei Notärztinnen und Notärzten oder auch in der Notaufnahme. Und das führt andererseits aber auch zu Über- und Unterversorgung, wenn wir dann entsprechend die Patientenverfügung falsch lesen, falsch einschätzen, was natürlich vermieden werden sollte in beide Richtungen. Und deswegen gibt es eben die Überlegung mit einer integrierten Notfallplanung und mit einem Vereinheitlichten und deutlicheren Formular darzustellen, was der Patientenwunsch ist, damit das schneller und in der medizinischen Realität besser umsetzbar ist. Das ist Open Access, Link natürlich in den Shownotes. Schaut gerne mal rein, ob euch das zusagt oder ob ihr da noch Gedanken zu habt und teilt sie uns gerne mit. Ich bin sehr froh, dass wir erstmal dieses gemeinsame Positionspapier erstellen konnten. Gut, und damit würde ich sagen, gehen wir direkt zum Interview mit Simon Ilger. Er wird sich gleich selber vorstellen im Interview. Und ich freue mich schon drauf, mit ihm über den Analgesiatlas zu sprechen. Simon, herzlich willkommen zum Podcast Status 3. Ich freue mich sehr, dass du da bist. Wir fangen am besten so an, dass du dich einmal kurz selbst vorstellst.
Simon Ilger
00:07:43
Ja, erstmal hallo, vielen Dank, dass ich da sein darf. Ja, ich bin Simon, ich bin 40 Jahre alt, ich bin Krankenpfleger und Notfassanitäter. Seit knapp 20 Jahren mache ich jetzt so die Sache mit den kranken Menschen. Intensivpflege, Anästhesie und Rettungsdienst. Ich habe viele Jahre eine Intensivstation und Anästhesieabteilung geleitet. Seit dem Herbst letzten Jahres mache ich nur noch Rettungsdienst und da Luftrettung, das mache ich schon ein paar Jahre. Und auch Rettungsdienst, so jeweils heftig, im schönen Schleswig-Holstein.
Michael (Mike) Stanley
00:08:09
Im echten Norden, wie ich hörte, wie man das nennt. So sagt man das. So sagt man es. Ich freue mich sehr, dass du da bist und wir haben dich eingeladen, weil du sozusagen der Kopf. Und jetzt auch die Stimme hinter dem Analgesieatlas bist. Du hast diese Internetseite ins Leben gerufen und Daten gesammelt. Willst du vielleicht einmal kurz beschreiben, für diejenigen, die jetzt noch nicht den Analgesieatlas kennen? Was du da eigentlich gemacht hast?
Simon Ilger
00:08:36
Na ja, ganz vereinfacht gesagt, geschaut, wie sieht es in den einzelnen Rettungsdienstbereichen mit der Verfügbarkeit von Anergetika auf den Rettungswagen aus. Und welche, ich nenne das jetzt immer 2C-Maßnahmen, damit weiß, glaube ich, jeder aus der Branche, was gemeint ist, sind etabliert in den einzelnen Bereichen. Das ist ganz vereinfacht, das gesagt, für alle 290 Rettungsdienstbereiche in Deutschland. Wollte ich das ganz gerne herausfinden.
Michael (Mike) Stanley
00:09:00
Beeindruckend. Genau, ich hoffe, alle können mit zwei C-Maßnahmen was anfangen. Es gibt ja auch die tolle zweite Folge bei uns im Podcast, wo wir das ein bisschen aufgedröselt haben. Gemeint ist natürlich. <unk> 4 Notfesein-Täter-Gesetz, Absatz 2, Satz 2c, also die Maßnahmen, die in Delegation ausgeführt werden. Und was war dein Antrieb dazu, das zu erstellen?
Simon Ilger
00:09:21
Zu Jahresbeginn gab es die neue Version dieses gemeinsamen Kompendiums von Keine Ahnung, ich glaube, es sind über 30 Gebietskörperschaften in NRW mittlerweile, die sich zusammengeschlossen haben und gemeinsame SAAs oder SOPs, wie man immer es nennen möchte, formuliert haben. Und ein sehr geschätzter Kollege und Freund hat gesagt, das einzige Gemeinsame am Kompendium ist die Druckerei. Weil es ist zwar von 30, oder ich weiß nicht, wie viele es sind, von vielen Kreisen und Städten gemeinsam Entworfen, aber trotzdem regelt nochmal jede Gebietskörperschaft für sich selbst, was sie denn macht oder nicht. Und deswegen stimmt das auch. Und da habe ich mir gedacht, das müsste man eigentlich visualisieren, weil das sehr unübersichtlich ist in diesem Kompendium. Und dann habe ich mir gedacht, ja, aber dann auch für ganz Deutschland. Und so entstand quasi die Idee, das zu machen.
Michael (Mike) Stanley
00:10:11
Ja, sehr cool. Und jetzt habe ich gesehen, gerade, also wir nehmen das Ende März auf, das kann ich, glaube ich, sagen, diesen Podcast oder dieses Interview. Und ich habe gesehen, gerade, ich glaube heute hast du verkündet, dass du 90 Prozent aller Rettungsdienstbereiche in Deutschland erfasst hast Das heißt, 260 von 290 Rettungsdienstbereichen hast du die Daten gesammelt. Das finde ich erstmal sehr beeindruckend. Chapeau, wie viel Aufwand ist das?
Simon Ilger
00:10:37
Kann ich gar nicht so genau sagen. Ich habe Ende Januar, Anfang Februar einmal damit angefangen. Zu Beginn in der ersten Woche war das ganz schön viel. Da war das mit Sicherheit so 30 Stunden in der Woche, die erste Woche, weil das irgendwie relativ aufwendig war und dann relativ viele Informationen auf einmal gekommen sind. Und Relativ aufwendig war, schon erstmal alle Rettungsdienstbereiche in Deutschland zu identifizieren. Das ist auch gar nicht so gelungen, weil das insbesondere in Rheinland-Pfalz und in Baden-Württemberg auch gar nicht so einfach ist. Ja. Es war schon recht viel Arbeit. Dann habe ich über Frag den Staat eine Sammelanfrage an alle Behörden, die ich da identifiziert habe, gestellt. Das war auch ein bisschen Aufwand. Und quasi gleichzeitig aber auch Leuten, Kolleginnen und Kollegen, die Möglichkeit gegeben. Die Informationen über ein Online-Formular, am Anfang über eine Umfrage danach über die Homepage quasi einzugeben. Und das muss natürlich dann ausgewertet werden, in die Datenbank eingepflegt werden. Ich würde so Pi mal Daumen sagen Seit Ende Januar, Anfang Februar, ist es so eine Stunde am Tag, die ich mich damit beschäftige. Ein Kollege von mir hilft mir da noch ein bisschen. Würde ich grob schätzen, vielleicht ist es, ich kann es gar nicht ganz genau sagen. Aber es kamen relativ viele Daten in kürzester Zeit, obwohl ich das nur über LinkedIn und Blue Sky beworben habe, das war schon beeindruckend, wie rasant da Daten zusammengetragen wurden. Und deswegen war es initial relativ viel Arbeit, jetzt mittlerweile hält sich das in Grenzen, weil jetzt nicht mehr ganz so viel eindrudelt auch.
Michael (Mike) Stanley
00:11:57
Ja, viel mehr geht ja nicht mehr. Also wenn ich das richtig im Kopf ausrechne, geht es ja nur noch 30 Mal ungefähr.
Simon Ilger
00:12:02
Genau, also nee, genau. Also 30 Rettungsdienstbereiche fehlen noch. Von den 260, die jetzt erfasst sind, sind, ich kann es nicht ganz genau sagen, knapp 38 Prozent, also knapp 40 Prozent. Sind schon von offiziellen Aussagen der Träger oder ärztlichen Leitungen oder medizinischen Leitungen der einzelnen Bereiche. Und 60 Prozent kommen quasi über das Online-Formular, die quasi nicht verifiziert sind. Deswegen sind auch ungefähr 100 Anfragen offen. Aber zu 30 Bereichen fehlen uns noch insgesamt die Daten.
Michael (Mike) Stanley
00:12:32
Okay, also erstmal Respekt, da steckt ja super viel Arbeit drin. Und ich finde das extrem wertvoll. Wenn man auf www. anagesieatlas. de geht, dann sieht man auch direkt so eine Karte, wo finde ich, die wichtigste Information ist, dass offensichtlich Deutschland Ein Flickenteppich ist, wenn es um Analgesiekonzepte geht, denn da sind verschiedene Farben und das stellt ja zumindest dar, dass es verschiedene Lösungsstrategien gibt. Das hat man schon vermutet, sage ich jetzt mal, wenn man sich intensiv mit dem Thema der Notseinttätigkeit auseinandergesetzt hat, aber das so deutlich zu sehen ist ja doch fast schon erschreckend, weil die Maßnahmen sollen ja eigentlich. Bundesweit einem gemeinsamen Mindeststandard entsprechen in der Ausbildung und dann würde man ja annehmen, auch in der Anwendung. Jetzt hast du gerade schon gesagt, es stehen noch fast 100 Rückmeldungen aus. Das heißt, es sind noch ungefähr 100 Anfragen, die du über Informationsfreiheitsgesetze gestellt hast oder Informationsfreiheitsanfragen gestellt hast. Die noch nicht beantwortet sind. Was gibt es so für Gründe, weshalb nicht geantwortet wird?
Simon Ilger
00:13:35
Also genau, ich habe über die jeweiligen Informationsfreiheitsgesetze der Länder quasi die Anfrage gestellt. Die Gründe sind manchmal recht spannend. Also Niedersachsen und Bayern haben zum Beispiel kein Informationsfreiheitsgesetz, deswegen gibt es da diesen Anspruch gar nicht. Manche sagen, der Anspruch besteht nur, wenn man Bürger in dieses Landes ist. Bei Bayern ist das nicht so richtig relevant, weil, und das muss man positiv erwähnen, weil das so ist, dass es in Bayern einen landesweit einheitlichen Standard gibt. Das heißt, eine Antwort hat gereicht und man wusste, wie es in Bayern aussieht. Sehr gut. In Niedersachsen fehlen dementsprechend noch relativ viele Daten. Manche Bereiche haben gesagt, dass sie kritische Infrastruktur sind und es würde die öffentliche Sicherheit gefährden, wenn man weiß, welche Energetiker auf dem Ertew vorhanden sind. Eine Stadt hatte Angst vor Terrorismus. Und hat das deswegen abgelehnt.
Michael (Mike) Stanley
00:14:18
Nur dass ich das entschuldige, aber nur, dass ich das richtig einordne. Also eine Stadt hat in der Begründung, weshalb sie die in deine Fragen nicht beantwortet. Reingeschrieben, dass sie Sorge hat, dass mit den Daten der Terrorismus gestärkt werden kann.
Simon Ilger
00:14:29
Nein, sie haben gesagt, sie haben schlechte Erfahrungen mit Terroranschlägen gemacht und wären deswegen jetzt sehr vorsichtig, was die Herausgabe von Informationen aus der Behörde angeht. Sie haben jetzt mir nicht Terrorismus unterstellt.
Michael (Mike) Stanley
00:14:41
Ja, okay. Aber Sie ja, interessant.
Simon Ilger
00:14:45
Ja. Habe ich aber nicht ganz verstanden. Ein Kreis aus Niedersachsen hat mich anrufen lassen, die haben mir eine E-Mail geschrieben, ruf mal bitte an, um mir dann zu sagen, dass die Anfrage unseriös sei und sie das deswegen nicht beantworten. Da habe ich mich dann für höflich für die Meinung bedankt.
Michael (Mike) Stanley
00:14:59
Ist ja auch super, dass ein Telefonat war.
Simon Ilger
00:15:01
Insgesamt muss man sagen, überwiegende Zahl der Träger und Behörden war tatsächlich mega auskunftsfreudig. Und haben diese Fragen beantwortet. Mal mit mehr inhaltlicher Tiefe, mal mit weniger, mal auch per Post. Das ist auch schön. Und einige Behörden sind dann sehr behördenlike unterwegs und schicken dann noch einen gelben Brief. Mhm.
Michael (Mike) Stanley
00:15:19
Per Einschreiben zu tun.
Simon Ilger
00:15:21
Also quasi per Zustimmungsurkunde. Also wenn man so gelben Behörden Brief bekommt, hat man immer Angst, dass man was Schlimmes gemacht hat. Aber manchmal war da auch einfach nur die Antwort drin. Verrückt. Wie gesagt, 100 sind letztens offen, da rechne ich jetzt aber gar nicht mehr mit so vielen Antworten. Ab und zu trudelt da mal noch eine ein. Und man kann die auch übrigens auf Frakkentstart alle angucken. Also wenn man quasi auf frackennstart. de geht und nach Analysie im Rettungsdienst sucht, findet man alle Anfragen, die ich da gestellt habe und kann sich auch. . Alle Antworten, weil das ist ja Sinn der Sache, dass man die Antworten auch öffentlich darstellt, auch angucken. Also wer für sich persönlich gucken will, wie sieht es bei mir aus? Kann einfach danach suchen und nach seinem Landkreis oder seiner Stadt suchen und findet dann womöglich auch die offizielle Antwort.
Michael (Mike) Stanley
00:16:03
Ja, sehr spannend. Vielleicht können wir noch einmal darauf eingehen, welche Fragen du überhaupt gestellt hast, konkret, damit es den Leuten. bekannt ist, ich weiß nicht, ob du es auswendig hast, sonst ich habe es hier gerade vor mir.
Simon Ilger
00:16:13
Nö, also ich habe das ja selbst geschrieben, deswegen weiß ich es noch so gerade, eben ist es noch nicht so lange her. Eigentlich ist es relativ einfach, ich habe einmal gefragt Welche Opioide oder Opioate auf dem Rettungswagen verfügbar sind, welche anderen Anergetiker und welche entsprechenden 2C-Maßnahmen. Zu den Opioiden, Opiaten oder anderen Anergetiker etabliert sind und wenn es keine Opioide oder Opiate gibt, was der sachliche, medizinische oder rechtliche Grund dafür ist.
Michael (Mike) Stanley
00:16:39
Okay, sehr spannend. Jetzt habe ich auch gesehen, du hast relativ transparent auch dargestellt, was für Kosten du hast oder was für Kosten generiert worden sind durch den Angesieatlas. Und eine Sache, die mir auffällt, ist, dass es Gebührenbescheide gab. Und zwar Zum Beispiel sehe ich ein Gebührenbescheid aus Berlin für 16,21 Euro. Das heißt was konkret?
Simon Ilger
00:17:02
Genau, das ist auch ein relativ spannendes Thema. Also grundsätzlich sind so Auskünfte bei Behörden ja gebührenpflichtig. Und in den meisten Informationsfreiheitsgesetzen ist festgelegt, dass einfache Auskünftegebühren frei sind. Die allermeisten haben das auch als einfache Aus. Angesehen und das kostenfrei oder gebührenfrei beantwortet. Ich hätte das jetzt auch so eingeschätzt. Einige Behörde haben aber Gebühren der Ruben, Berlin zum Beispiel, 16,21 Euro. Finde ich jetzt okay. Andere haben auch irgendwie zwischen 60 und 80 Euro erhoben und begründen das mit dem zeitlichen Aufwand der Recherche. Also die Gebühren dienen ja quasi dazu, dass der Mitarbeitende, der gerade die Information zusammentragen muss, nicht seiner eigentlichen Arbeit nachkommen kann und deswegen aber trotzdem ja bezahlt wird, also muss der Antragsteller quasi die Kosten dafür übernehmen.
Michael (Mike) Stanley
00:17:48
Das verstehe ich, jetzt würde man ja meinen, entschuldige, dass ich da so reingrätsche, aber da würde man ja meinen, in einem Rettungsdienstbereich, wo Sozusagen ja hoffentlich jemand Fachkundiges auch weiß, was da delegiert ist, wäre das ja ein Klick in die jeweilige SOP oder die jeweilige Delegation.
Simon Ilger
00:18:05
Genau, grundsätzlich schon. Es gab auch Die haben 300 Euro oder mehr veranschlagt. Ich habe für mich gesagt, alles bis 100 Euro bezahle ich. Darüber ziehe ich den Antrag zurück. Die haben das damit begründet, dass es drei Zeitstunden Recherche wäre, um die Anfrage zu beantworten. Ich habe mir in meiner Naivität vorgestellt. Wenn man ärztliche LeiterInnen oder Mitarbeitende aus medizinischen Leitungen der Rettungsdienste fragt, dass die die Frage aus dem Stehgreif ohne viel Recherche beantworten können, da bin ich auch ziemlich von überzeugt. Und deswegen finde ich die 16,21 Euro von Berlin okay, die haben nämlich 10 Minuten Arbeitszeit veranschlagt. Und das habe ich für realistisch betrachtet. Also haben das sozusagen sehr korrekt gemacht. Sich da hinsetzt und die Antwort zusammenträgt und das dann quasi mir schickt oder mir schicken lässt. Deswegen fand ich die 16, also das fand ich eine relativ realistische Summe. Aber wie gesagt, die meisten haben die Anfrage gebührenfrei beantwortet und es waren zwei oder drei, wo ich jetzt den Antrag zurückgezogen habe, weil die gesagt haben, das wird Ich glaube, das eine war 271 Euro, das andere 300 ungefähr. Wahnsinn. Wenn man Muster hat, kann man das auch. Die Antworten sind natürlich befragt, den Staat zu sehen. Könnte man sehen, wer was
Michael (Mike) Stanley
00:19:15
Ja, spannend. Also fällt mir die Vorstellungskraft viel auf, wenn ich das sein kann. Aber gut, ich arbeite auch nicht in der Behörde. Vielleicht gibt es da einfach Umstände, die ich nicht kenne. Jetzt für diejenigen, die vielleicht sich nur die Homepage kurz mal angeschaut haben, was hast du da für Ergebnisse jetzt mit den ganzen Daten? 90% des deutschen Rettungsdienstes ist also abgedeckt. Was kannst du schon sagen?
Simon Ilger
00:19:36
Tatsächlich muss ich sagen, erstmal ging es jetzt darum, das Sammeln und so richtig viel Auswertung habe ich jetzt noch gar nicht gemacht. Oder wir. Was natürlich am eindrücklichsten ist. Ist, dass es ganz schön unübersichtlich ist und dass es noch unübersichtlich ist. Ich finde diese Karte der Verkehrsverbünde in Deutschland schon immer ganz spannend. Das sieht ja ähnlich aus. Ein Kollege hat gesagt, das ist das Heilige Römische Reich deutscher Anarchiesie. Das beschreibt es auch ganz gut. Oder wenn man in der Metapher bleiben will, überspitzt gesagt, irgendwie jeder König und jede Kaiserin macht ihre eigenen Regeln. Obwohl, und da muss man jetzt sagen, nochmal Bayern lobend erwähnen und das Saarland und Rheinland-Pfalz. Die haben zumindest landesweit einheitliche Regelungen.
Michael (Mike) Stanley
00:20:14
Na gut, Sigmar, da muss ich jetzt natürlich präzise sein. Also ich glaube, Berlin und Bremen sind zum Beispiel auch landesweit einheitlich, oder?
Simon Ilger
00:20:20
Meinetwegen. Das ist jetzt auch keine große Kunst, aber du hast vollkommen recht. Und Hamburg sogar auch.
Michael (Mike) Stanley
00:20:26
Ja, sehr gut.
Simon Ilger
00:20:27
Wobei, nee, tatsächlich, da muss ich da immer widersprechen. Zu Bremen gehört Bremerhaven, da habe ich noch keine Antwort. Oh, Bremerhaven. Also falls jemand aus Bremerhaven zuhört, sehr gerne mal die Daten eingeben. Cooler Hinweis. Also Bayern, Saarland, Rheinland-Pfalz, die Stadtstaaten haben einheitliche Regelungen. Ob die alle immer das weiß, als letzter Schluss sind, kann man ja diskutieren. Müssen wir jetzt ja hier gar nicht tun. Aber damit sind die auf jeden Fall schon mal weiter als viele andere. Schleswig-Holstein ist auch noch einigermaßen homogen. Und dann finde ich das aber halt besonders spannend, dass, wenn man jetzt zum Beispiel auf NRW blickt, dass es da dieses gemeinsame Kompendium gibt.
Michael (Mike) Stanley
00:21:01
Ja.
Simon Ilger
00:21:01
Aber es ist ein Wust. An verschiedenen Farben in NRW gibt. Oder auch die Sechs-Sender-Arbeitsgruppe, die die SAABPR machen. Genau. Das finde ich ja grundsätzlich richtig gut und lobenswert, dass sich so viele Bereiche zusammenschließen. Und da stehen ja auch durchaus, es ist ja gut gemacht, was die machen. Muss man wirklich sagen? Ich verstehe da nur nicht, warum man das macht, sich auch die Arbeit macht, wenn man es dann nicht umsetzt. Das erschließt sich mir nicht so richtig. Und das finde ich ist in der Karte gut dargestellt. Also Brandenburg ist ja auch dabei. Brandenburg ist auch relativ einfarbig, aber die anderen Länder. Aber nicht ganz ziemlich ganz, genau. Ja, genau. Aber insgesamt, wenn man sich das, wenn man es mit der ganzen Karte vergleicht Ist Brandenburg schon sehr homogen? Aber das ist wirklich ein bisschen verwundert, ich finde dich.
Michael (Mike) Stanley
00:21:46
Ja, das wollte ich dich sowieso fragen. Also als DBRD verfolgen wir natürlich die Die verschiedenen Versionen der SAA, BPR, der jetzt sechs Länder SAA, BPR mit großem Interesse, haben dazu auch schon Stellungnahmen abgegeben in der Vergangenheit. Finden auch, dass die inhaltlich immer besser werden. Allerdings sehen wir da immer wieder noch aus unserer Sicht Verbesserungspotenzial und Veränderungspotenzial drin. Und natürlich wäre eine große Stärke, dass dann sechs Bundesländer einheitlich nicht nur ausbilden, sondern dann auch agieren. Aber wenn man sich deine Karte anguckt, sieht das überhaupt nicht so danach aus. Also ich könnte anhand deiner Karte nicht identifizieren, welche sechs Länder an der sechs Länder-SAA-BPM. R teilnehmen. Von der Homogenität her hätte ich ja fast angenommen, es ist Bayern, aber Bayern macht gar nicht mit.
Simon Ilger
00:22:31
Nee, genau. Bayern hat halt, wie gesagt, wirklich landesweit komplett einheitliche Ausstattungen und einheitliche Maßnahmen, auch wenn sie zu einer Gesino Peritramid als zwei C-Mastnahmen haben, aber das ist ein anderes Thema. Was ich aber ganz spannend finde, auch jetzt zum Thema noch, was ich herausgefunden habe. Ungefähr 10% der erfassten Bereiche haben gar keine Opiate oder Opioide dabei. Und in den Bereichen nehmen 15 Millionen Menschen.
Michael (Mike) Stanley
00:22:55
Das ist beeindruckend. Das heißt, in den Bereichen wird ein RTW nicht in der Lage sein, Analgesie durchzuführen.
Simon Ilger
00:23:01
Schon, weil es andere Energetika gibt, aber keine Opiate oder Opioide dabei. Okay, das heißt. S-Ketamin ist auf 98% aller Rettungswagen in Deutschland. Immerhin. Und ich habe die Zahl jetzt nicht ganz im Kopf und ich glaube, über 70 Prozent gibt es auch zur S-Ketamine 2C-Maßnahme, aber im Zweifelsfall macht man halt Analysie nach 2a. Habt ihr gesagt. Aber grundsätzlich kann fast jede RTW in Deutschland starke Schmerzen bekämpfen. Mit S-Ketamin. Mit S-Ketamin, genau. Aber in 15 Millionen Menschen in Deutschland, wenn da der Rettungswagen vorfährt Ist kein Opiat mit ein Wort oder kein Opiuit. Und ich habe auch nach den Gründen gefragt, das ist auch ganz spannend. Eine sehr große Berufsfeuerwehr dieses Landes hat gesagt, das wäre nicht notwendig, weil üblicherweise ein NEF dabei ist.
Michael (Mike) Stanley
00:23:46
Okay.
Simon Ilger
00:23:47
Oder andere sagen Und das hat mich jetzt wirklich beeindruckt. Eine Antwort hat gesagt, und da hat sie sich offensichtlich, ohne es zu sagen, auf <unk> 13 des Betonungsmittelgesetzes bezogen. Es sei nicht definiert, was erhebliche Beschwerden sind. Es gäbe keine Definition, wann das Eintreffen eines Arztes nicht abgewertet werden kann. Und außerdem gäbe es gute Alternativen.
Michael (Mike) Stanley
00:24:08
Ja, das fällt mir schwer nachzuvollziehen, muss ich sagen.
Simon Ilger
00:24:10
Da weiß ich gar nicht genau, was ich dazu sagen soll. Muss ich aber auch zum Glück nicht. Ihr vielleicht.
Michael (Mike) Stanley
00:24:15
Ja, also da muss ich wirklich sagen, also ich möchte mich jetzt nicht zu einzelnen Sachverhalten natürlich jetzt detailliert äußern, aber ich, also das Argument, dass ja man noch gar nicht wisse, was genau die Ausformulierung dieser Gesetze praktisch bedeute. Würde ja bedeuten, dass man Gesetze einfach nicht berücksichtigen kann, Änderungen in Gesetzen nicht berücksichtigen kann, bis sie mehrmals höchstrichterlich ausdiskutiert worden sind. Das ist ja unpraktikabel und ich glaube, das macht man in anderen Bereichen auch nicht. Also, das wäre ja so, als ob man sagt: naja, wir können jetzt <unk> 1 der Straßenverkehrsordnung nicht anwenden, weil wir nicht genau wissen, was eigentlich gegenseitige Rücksicht genau bedeutet. Das finde ich jetzt schwierig als Argument und vor allem ist es ja auch so, dass der Gesetzgeber das Betäubungsmittelgesetz geändert hat, explizit um NotversanitäterInnen zu ermöglichen, dass sie Patienten versorgen können nach dem aktuellen Stand der Medizin. Und es ist ja auch eine Forderung, die also schon zu Retterszeiten immer wieder aufgekommen ist, die auch schon zu Retterszeiten im Bundesrat diskutiert wurde, dass man gesagt hat, es muss möglich sein, moderne Analgesie auch mit BTM im Rettungsdienst durchzuführen durch Damals Rettungsassistenten. Jetzt haben wir es endlich geschafft, dass diese Gesetzesänderung stattgefunden hat. Da bin ich schon sehr erschrocken, wenn da jetzt Bereiche da immer noch sofort zurückschrecken. Zumindest aus diesen Gründen. Ich habe neulich noch mit einem ärztlichen Leiter gesprochen, der hat gesagt, seine größere Sorge ist das Missbrauchspotenzial von Betäubungsmitteln. weshalb sie ja auch so besonders geschützt sind. Und er hätte da in der Vergangenheit auch aus sozusagen Berufsleben in der Klinik schlechte Erfahrungen mitgemacht Und wäre besorgt davor, jetzt sozusagen in einem schwer kontrollierbaren Umstand wie Rettungswagen, die unbeaufsichtigt durch die Gegend fahren. Da potente Betäubungsmittel verfügbar zu machen. Ich persönlich kann auch diesen Hintergrund nicht nachvollziehen, weil dafür führt man ja Buch, dafür wird das ja getrackt. Aber es ist zumindest aus meiner Sicht ein deutlich menschlicherer Motivationsgrund, als zu sagen, man weiß nicht genau, was eigentlich diese Gesetzesformulierungen bedeuten sollen, praktisch.
Simon Ilger
00:26:15
Ich will es gar nicht bewerten, aber auf NEF fahren wir seit Jahrzehnten Betonungsmittel rum. Ja. Und da besteht die Sorge irgendwie nicht. Und naja, bei den meisten, warum die keine Opiate oder Opiade dabei haben sind, das sind so eher logistische Probleme, weil man noch nicht genau weiß Wer ist denn da der beauftragte Arzt? Viele haben auch durchaus zu viele Bedenkenträger in den Rechtsämtern, die würden das machen, aber dürfen es nicht. Ja. Oder unter KreisapothekerInnen. Also tatsächlich, wo es dann nicht in der Hand der Behörde oder der ärztlichen Leitung liegt, sondern einfach in der Verwaltung weiterhin irgendwie Probleme sind. Auch bedauerlich nach ständigen Jahren.
Michael (Mike) Stanley
00:26:55
Das haben wir auch gehört. Wir haben durchaus ja auch Kontakt zu in den ärztlichen Leitungen und Rettungsdiensten Deutschland Und da haben wir auch durchaus vereinzelt gehört, dass Herausforderungen bestehen, weil zum Beispiel die Kreisapotheke oder eben die Rechtsabteilung eines Kreises Bedenken geäußert hat. Wir stehen da gerne auch zur Verfügung, um da die jeweiligen ärztlichen Leitungen oder medizinischen Leitungen zu unterstützen, wenn die da Ratschläge brauchen, wie man da bestmöglich vielleicht weiterkommt an der Stelle. Alle die, die gewillt sind und das gerne möchten, dass Betäubungsmittel eingeführt werden in ihrem Rettungsdienstbereich, denen sind wir natürlich gerne, soweit wir können, unterstützend dabei. Und ich glaube, das geht auch. Ich glaube, da muss man natürlich mit dem einen oder anderen Kreis noch ein paar Bretter bohren, aber da bin ich guter Dinge. Wenn es gewollt ist, werden wir das zusammen hinkriegen. Andere Kreise schaffen es ja auch. Genau. Absolut. Und einige Kreise berichten auch, dass sie ebenfalls Herausforderungen hatten in der Vergangenheit, aber die sie überwunden haben. Also auch da können wir sozusagen Kontakt herstellen und da kann man sich ja gegenseitig beraten. Ich finde erstmal persönlich natürlich sehr schön, dass Ketamin oder S-Ketamin breit verfügbar ist, weil ich das ja für ein sehr gutes Anergetikum halte. Und man muss ja auch mal sagen, jetzt ein paar Jahre nach Änderung des Betäubungsmittelgesetzes ist es ja in Deutschland deutlich besser geworden. Es gibt immerhin ganz schön viele Betäubungsmittel mitführende Rettungsdienste. Und jetzt ist für mich ganz interessant, wenn ich auf, also du hast ja auch eine Tabelle angelegt, wo man ganz schön sehen kann, was wo verfügbar ist. Und da erkenne ich, dass es Bereiche gibt, die zum Beispiel ausschließlich Peritramid dabei haben. Oder Bereiche gibt, die ausschließlich Menalbufin dabei haben. Diese Bereiche wären in deiner Farbgebung als jetzt muss ich das richtig sagen, zumindest nicht als grün gekennzeichnet, richtig?
Simon Ilger
00:28:48
Also genau. Es gibt verschiedene Kategorien. Die Farbe ist da jetzt erstmal irrelevant, das ist jetzt zur Markierung, also zur Differenzierung. Es gibt eine Kategorie, die sagt, es gibt mindestens zwei Opiate, Opioide. und andere Anergetika und jeweiligen zwei C-Maßnahmen dazu. Das ist eine Kategorie. Dann gibt es die nächste Kategorie, die sagt, es gibt ein Opiat-Opioid. Andere Energetika und die passenden 2C-Maßnahmen. Die dritte Kategorie, es gibt ein Albufin und andere Energetika und die passende 2C-Maßnahmen. Und da gibt es noch zwei Kategorien Bei der einen sind Opiate, Opioide vorhanden, aber keine passenden 2C-Maßnahmen. Und eine Kategorie: Es gibt entweder keine Opiate, Opioide oder keine anderen Anergetika. Das sind quasi die fünf Kategorien, in die das einkategorisiert ist.
Michael (Mike) Stanley
00:29:35
Genau, bezüglich der Farbgebung brauchen wir gar nicht so viel zu sagen, aber du hast die Farbgebung ein bisschen angepasst in der Vergangenheit. Und man kann schon sagen, grün markiert ist mindestens zwei Opiate oder Opioide, exklusive Naibuphin ist etabliert und ein mindestens ein weiteres Anergetikum. Das ist sozusagen die bestmögliche Kombination, die du jetzt für diese Darstellung erstmal gewählt hast. Dunkelgrün ist es?
Simon Ilger
00:30:00
Genau. Okay, ja. Komme ich gleich zu, warum das wichtig ist. Ja. Und bestmöglich, ja, aber. Ziel der Seite war nie zu werden. Und deswegen wird die Farbe auch mal geändert. Initial gab es quasi so eine Ampelskala von Grün über Gelb, Orange zu Rot. Und Sozusagen, je mehr Maßnahmen, Medikamente, desto besser jetzt mein Anführungsstrichen. Das wurde aber mittlerweile als sehr werdend empfunden. Ja. Weil grün natürlich immer mit gut konnotiert ist und rot immer mit schlecht. Und das kann ich auch nachvollziehen, dass das so ist. Und einige haben sich da ein bisschen auf den Schlips getreten gefühlt und das war auch überhaupt gar nicht die Intention der Seite. Ja. Es gab verstehe ich sehr lange Mails mit. Offensichtlich tiefgetroffenen Verantwortlichen und auch ein paar wirklich absurde und abstruse Kommentare in Social Media. Irgendwie, insbesondere bei Blue Sky. Grundsätzlich war aber der Plan nie, dass es werden soll, sondern es war immer nur, dass es quasi darstellen soll und deswegen mit den angepassten Farben. sodass es weniger nach Bewertung aussieht. Inhaltlich ist aber nichts geändert worden, sondern es sind nur die Farben, dass es weniger ein Ampelsystem ist, wo ich nachvollziehen kann, dass das automatisch suggeriert. Da wo es orange oder rot ist, wird es schlecht dargestellt, aber wir wollen nicht werten, ob das gut oder schlecht ist, das muss jeder und jede für sich selbst beurteilen.
Michael (Mike) Stanley
00:31:19
Okay, und jetzt muss ich eine Frage stellen und zwar, du hast es hier sozusagen nach 2C-Maßnahmen sortiert. Ich verstehe den Grund dazu, aber wir haben zum Beispiel Das Bundesland Bayern, wo ja durchaus Morphin, Fentanyl und Piritramid und Essketamin und Perfalgan verfügbar ist. Und wo ja auch durchaus im Sinne der Rettungsdienstleitungen es ist, dass all diese Anergetiker angewendet werden. Allerdings in der bayerischen Logik ist es ja so, dass zum Beispiel Fentanyl nach 2a angewendet wird und nicht nach 2C. Und deswegen sozusagen ist Bayern anders farbkodiert als andere Kreise drumherum. Und wir haben zum Beispiel das Bundesland Rheinland-Pfalz welches am Anfang, im Vorwort ihrer SOP sagt, dass alle ihre Maßnahmen nach 2a erfolgen, was aus meiner persönlichen Sicht durchaus auch sozusagen den Notsand viel Verantwortung gibt, aber auch, das finde ich gar nicht schlecht. Aber das würde natürlich dazu führen, dass in deiner Befragung dann Rheinland-Pfalz in Anführungsstrichen schlecht abschneidet. Weil sie sozusagen das nicht delegiert haben. Einmal zu Bayern.
Simon Ilger
00:32:26
Bayern sagt aber ja auch, die BTM-Gabe erfolgt immer nach <unk> 34 Strafgesetzbuch, weil das sonst gar nicht möglich wäre.
Michael (Mike) Stanley
00:32:34
Ja, vielleicht, also stimmt, muss man fairerweise sagen, das haben sie sozusagen, das war das Rechtskonstrukt, das man dort gewählt hat, weil sie ja schon vor der Änderung des BTMG vorgesehen haben, dass Betäubungsmittel verabreicht werden durch NotversanitäterInnen. Aber es stimmt, soweit ich weiß, haben sie das aktuell noch nicht aktualisiert oder verändert.
Simon Ilger
00:32:52
Und jetzt verlangt er das Betonungsmittelgesetz, dass es quasi. Verschriftlichte Anweisungen an das ärztlich Verantwortlichen geben muss und so weiter, wann man das geben darf. Das machen die ärztlichen Leitungen in Bayern ja und sagen dann, das ist 2a. Da stellt sich dann für mich die Frage, warum macht ihr es dann nicht als 2-C-Maßnahme? Warum, jetzt ganz vereinfacht und juristisch ganz vereinfacht gesagt, warum trägt die ganze Verantwortung der Notfall seine Täter? Warum tragt ihr nicht mit Verantwortungen davon? Und insbesondere, ich will das gar nicht, ich kann das überhaupt nicht juristisch anhören und will das auch gar nicht. Auch vor dem Urteil des Urverwaltungsgerichts in Thüringen jetzt, das sagt, 2C geht vor 2a, muss man halt auch darüber nachdenken, ob es nicht sinnvoller wäre, da 2C-Maßnahmen. entsprechend zu etablieren, wenn ich schon die Medikamente auf das Fahrzeug packe. Das zu bayern.
Michael (Mike) Stanley
00:33:41
Ja, vielleicht dazu schon eine kleine Diskussion. Ich sehe das ein bisschen anders. Also ich finde, dass Eigentlich sehr gut, wenn wir sagen, Notversanitäter tragen die Verantwortung für die Maßnahmen, die sie ergreifen. Und vor allem, was ich dann wichtig finde, ist, dass man dann natürlich auch den Notversanitätern den Entscheidungsspielraum zuspricht, wenn sie die Verantwortung tragen. Und die andere Frage, die für mich immer so ungeklärt ist, wenn es eine Maßnahme ist nach 2C, inwiefern ist denn diese Delegation so sauber dargestellt, dass es tatsächlich eine ist, wo die Verantwortung sich aufteilt? Oder ist es nicht am Ende vielleicht so, dass, wenn da zum Beispiel steht, starker traumatischer Schmerz, und ich muss jetzt selber einschätzen, ob dieser Schmerz traumatisch ist oder internistisch oder wie auch immer. Inwiefern dann das tatsächlich eine Delegation war oder ob ich nicht dann doch selber sowieso vollhafte dafür oder voll verantwortlich bin. Was für mich in Ordnung ist, bloß dann Ist es ja vielleicht dann auch nur ein Feigenblatt. Wir werden das wahrscheinlich heute Abend nicht lösen.
Simon Ilger
00:34:36
Nee, genau, das ist aber vermutlich eine ganz eigene Podcast-Folge, wo ich aber dann nicht der Gesprächspartner bin, weil ich da überhaupt keine Ahnung davon habe. Da wird es vielleicht auch ein bisschen berufspolitisch, wenn man sagt Das ist jetzt überspitzt dargestellt, wenn sich ärztliche Leitungen einmischen und einmischen in Anführungsstrichen und sagen sollen, wie notfallsinnig da arbeiten, dann sollen sie es doch bitte nach 2C machen. Weil in Bayern ja durchaus ist auch Empfehlungen gibt, das wird ja explizit Empfehlungen genannt, wie nach 2A gearbeitet werden soll. Ja, verstehe ich. Also das war jetzt der Hintergedanke, dass man sagt. Wir vergleichen zwei C-Maßnahmen, weil das ja der Gedanke des Gesetzgebers war, dass der ärztliche Leiter SOPs verantwortet. Unabhängig davon, ob es eine wirksame Integration ist oder nicht. Das ist, wie gesagt, ein ganz eigenes Thema. Deswegen war die Vergleichbarkeit von zwei C-Maßnahmen quasi mit das Ziel. Das macht natürlich die Darstellung komplex, weil ja. Verfügbarkeit von Medikamenten und Etablierung von 2C-Maßnahmen in eine Kategorie immer reinfällt. Deswegen verstehe ich, dass es jetzt zum Beispiel in Bayern oder auch in Rheinland-Pfalz. Dann mitunter schlecht dargestellt ist. So Renner, falls noch einmal, da haben wir uns darauf geeinigt, wir sagen Auch wenn Rheinland-Pfalz sagt, es ist 2A, aber es gibt ja quasi die SOPs aus Rheinland-Pfalz, nach denen ausgebildet wird. Wir nehmen die und lassen die quasi als 2C-Maßnahmen gelten. Weil die ärztlichen Leitungen sagen, arbeitet so. Vermutlich ist das jetzt unfair, weil er wird das in Bayern nicht sagen und da jetzt irgendwie schon. Aber das ist einfach, glaube ich, so ein komplexes Thema in fünf Kategorien aufgeteilt. Hat seine Schwächen.
Michael (Mike) Stanley
00:36:11
Verstehe. Andersrum muss man sagen, wenn wir jetzt davon ausgehen würden, dass wir sagen, der 2A gilt überall und es müsste ja nur ein entsprechendes Medikament vorgehalten sein, damit es dann zur Wirkung kommt. beziehungsweise bei den Betäubungsmitteln dann eben noch eine schriftliche Vorgabe geben, wann und wie das anzuwenden ist. Dann hätte man natürlich überall dort, wo die Medikamente grundsätzlich auf den Fahrzeugen verlastet ist, eine grüne Karte. Wie das aber praktisch dann aussieht, inwiefern das zum Beispiel arbeitsrechtlich sanktioniert wird, wenn dann sowas angewendet wird, oder inwieweit das einfach kulturell in einem gewissen Bereich gewünscht ist oder nicht gewünscht ist, das würde man ja weniger darstellen können. Und ich finde schon nachvollziehbar, dass man sagt, naja, wenn es eine 2-C-Maßnahme ist, dann ist es ja wahrscheinlich auch eine Maßnahme, die gewünscht ist und somit kulturell auch in dem Rettungsdienstbereich üblich ist. Während das ja beim 2A schwer ist zu erkennen. Ja, das hast du schön gesagt. Das ging mir so durch den Kopf, weil ich natürlich auch überlegt habe, wie könnte man das besser erfassen, weil ich persönlich auch gar nicht. So besorgt bin um die Delegation und glaube, dass wir nach 2A viele Dinge gut abarbeiten können. Aber natürlich in so einer Informationsabfrage, das wahnsinnig schwierig wird. das dann irgendwie darzustellen. Okay, verstehe ich, jetzt wäre trotzdem noch eine Frage, ich sehe, dass manche Rettungsdienstbereiche nur ein Anergetikum vorhalten. Es sind nicht viele, muss man auch sagen. Aber es gibt sie. Wie bewertest du das, wenn ein Rettungsdienstbereich ein einziges Energetikum vorhält, auch wenn es möglicherweise ein potentes ist?
Simon Ilger
00:37:43
Ich denke, dass wir eine breite Palette Energetiker schon brauchen, um eine leitlinienkonforme und nach den Regeln der Kunst durchgeführte Anergesie möglich zu machen. Jedes der einzelnen Medikamente hat seine Vor- und Nachteile bei jeweiligen Indikationen. Und natürlich wird das auch irgendwie gehen, wenn man nur Morphin oder nur Esketamin hat. Aber es ist schon sinnvoll, mehrere Pfeile im Köcher zu haben. Morphin fürs ACS, Fentanyl, Esketamin für den stärksten Schmerz. Metamizol, NSAR für mittelstarke bis starke Schmerzen oder als Kronenalgetikum bei abdominellen Schmerzen oder so weiter. Und eigentlich ist es relativ einfach, wenn so eine breite Palette nicht nötig wäre für eine Prähospitalangesieg, warum haben wir die dann auf den NEFs? wenn es auch mit einem gehen würde. Ja. Und wie gesagt, es wird mit Sicherheit auch mit einem gehen, aber so ist es für die Patientinnen und Patienten schon besser. Und wenn wir die Analysie als klassische NEF-Indikation streichen wollen Was in vielen Bereichen schon ist, aber noch nicht überall, dann müssen wir halt NullfasalitäterInnen auch adäquate Werkzeuge an die Hand geben. die sie sicher und gut anwenden können und dass sie das können, haben schon einige Arbeiten bewiesen. Und ich bin sehr davon überzeugt, dass auch zukünftige Arbeiten das beweisen werden, Was ich aber auch sagen muss, dass die Kolleginnen und Kollegen das dabei dann auch machen müssen wollen. Und dann, wie sagt Hans-Martin Grüssingmann zurück, So schön, dann muss man die das auch machen lassen. Und das sind die beiden Faktoren, glaube ich, neben den Dingen, die jetzt dieser Anarchesieatlas erfasst Ob das da ist oder nicht und ob das gewünscht ist, wie du es gerade so schön gesagt hast oder nicht, dass die, die das anwenden sollen, das auch machen, daran hapert es, glaube ich, noch ganz viel, und dass die, die das verantworten müssen, Auch zulassen. Und das stellt ja der Dynagesieackt das gar nicht nach. Also nur weil, wo auch immer Morphin und Fentanyl und Essketamin und alles auf dem Auto ist, heißt es nicht, dass die Menschen da gute Analgesie bekommen, wenn es da nicht umgesetzt wird. Deswegen, ich glaube, die zwei Knackpunkte, an denen wir genauso viel arbeiten müssen, ist Wir müssen das machen wollen und die Leute müssen uns das machen lassen.
Michael (Mike) Stanley
00:40:00
Unbedingt. Und ich finde auch sehr interessant, man sieht ja auch, dass es ja offensichtlich so persönliche Vorlieben, sage ich mal, gibt es Ich habe immer wieder mit ärztlichen Leitern gesprochen und die sagen dann: Nee, nee, bei ihnen ist zum Beispiel Morphin mit drin, weil sie sagen, sie finden die Analgesie mit Morphin sehr elegant. Sie finden, dass es auch ein bisschen länger wirkt und das finden sie gut, weil die Patienten dann der Notaufnahme nicht sofort wieder eine neue Analgesie benötigen. Deswegen präferieren sie Morphin. Dann gibt es andere, die sagen, sie finden Fentanyl sehr gut, finden das besonders gut steuerbar. Die kurze Halbzeit sehen sie als Stärke in der präklinischen Versorgung. Und deswegen sagen sie, man braucht kein Morphin, weil man könnte das auch mit Fentanyl alles machen. Übrigens durchaus welche, die sagen, man kann auch das ACS mit Fentanyl versorgen. In der Schweiz ist das, glaube ich, auch einigermaßen üblich in der Präklinik. Und das heißt, da fließt sehr viel, ich sag mal, persönliche Erfahrung mit rein, sehr viel unterschiedliche Sichtweisen. Und das finde ich auch überhaupt nicht schlimm. Ich finde nur faszinierend, wie sehr das dann Einfluss hat auf unsere Arbeitsweise, weil ja je nachdem, ob jetzt der ärztliche Leiter gerade Morphin besser findet oder Fentanyl, das natürlich dann Einfluss darauf hat, welches Medikament mir zur Verfügung steht. Da frage ich mich schon manchmal, ob es nicht schlauer wäre, wenn beide Medikamente zum Beispiel zur Verfügung stehen und dann eben der Notversanitäter oder die Notversanitäterin. Anhand des jeweiligen Patienten, anhand der Gesamtsituation und der eigenen Erfahrung dieser Entscheidung selber treffen kann Aber immerhin, wenn Morphin oder Phentanyl verfügbar sind, dann haben wir ja schon immerhin potente Mittel zur Auswahl Ich finde das nur sehr interessant, wie sehr sozusagen die persönlichen Erfahrungen einer Person Einfluss haben können auf die Versorgungsstrategie ganzer Rettungsdienstbereiche.
Simon Ilger
00:41:48
Ja, wobei man muss sagen, aufs Kleine heruntergebrochen, wenn du mit deinem Rettungswagen unterwegs bist Und du hast Orphin, Fentanyl und Es-Ketamin, nimmst du vermutlich auch am häufigsten das Medikament, was du am besten findest oder mit dem du die meiste Erfahrung hast oder die wenigsten. Schlechten Erfahrungen gemacht hast. Deswegen kann ich den Gedankengang, warum man sich so entscheidet, durchaus verstehen. Absolut. Aber sehe das ähnlich wie du. Dass es dass persönliche Meinungen nicht immer der Hauptentscheidungsgrund sein sollten, wie ich meinen Rettungswagen ausstatte, weil es gibt mit Sicherheit auch die Meinung, dass Und dann sind Drohnen nicht gegen Üblichkeit hilft bei manchen. Und wir können sie ja trotzdem mitnehmen. Weil nur weil ich mal als Verantwortlicher der Meinung bin, ich gebe das Medikament nichts, das bringt nichts. Hilft es meinen Patientinnen und Patienten in meinem Rettungsdienstbereich vielleicht schon.
Michael (Mike) Stanley
00:42:42
Voll. Und ich denke mir auch immer, man stelle sich nur mal vor, in einem ganzen Rettungsdienstbereich zum Beispiel hätten die NEFs nur Morphin an Bord, weil der ärztliche Leiter der Meinung ist mit Morphin. Kommt man eigentlich gut über die Runde oder andersrum nur auf Fentanyl an Bord? Ich glaube, das würde auch für Irritation sorgen. Die Logik wäre ja dieselbe, dass man sagt: naja, mit dem Medikament deckt man das ausreichend ab. Und da geht man den Schritt natürlich nicht. Ich verstehe auch und ich finde, ich habe einen sehr schönen Vortrag gehört aus einer Stadt in NRW, wo man sozusagen über die letzten zwölf Jahre die Entwicklung sehr schön mitgekriegt hat, dass sozusagen mit Einführung. Dass Not 1G mal noch eher etwas zurückhaltend war und skeptisch war, wie sich das Ganze entwickeln kann. Das skeptisch habe ich jetzt gesagt, das war nicht im Vortrag, aber das habe ich so rausgehört. Und jetzt über die letzten zwölf Jahre aber das Vertrauen in das Berufsbild immer weiter gewachsen ist, sodass inzwischen sehr umfangreich Maßnahmen delegiert sind. Und sehr gute Erfahrungen auch gemacht worden sind damit, dass diese Maßnahmen sicher und effektiv angewendet werden. Vielleicht ist das auch nochmal so ein Lichtblick, dass noch weitere Leitungsbereiche Nach und nach dieses Vertrauen auch noch bekommen. Und damit dann vielleicht auch jetzt noch nur ein Medikament, also sagen wir jetzt mal nur Fentanyl fiktiverweise. Delegieren, aber schon bald dann noch weitere dazunehmen, wenn sie merken, dass es gut funktioniert.
Simon Ilger
00:44:04
Ich denke, da kommt auch die normative Kraft des Faktischen, dass der Druck auch einfach irgendwann da ist, dass es sinnvoll ist. NotfallsitäterInnen mit einer ausreichenden Auswahl an Energetiker auszustatten, weil das ja durchaus dem Willen des Bundesgesetzgebers entspricht, was er mit dem Notfallsanitäter Schaffen wollte, nämlich die Reduktion von NEF einsetzen und das NEF zur Analgesie der isolierten Extremitätenfraktur. Ist, glaube ich, im Jahr 2026 nicht mehr ganz zeitgemäß. Obwohl es mit Sicherheit Patientinnen und Patienten gibt, wo das sinnvoll ist, dass da ein NEF dazukommt, aber standardmäßig Denke ich, dass eine Notversanitäterin und eine Notversalitäter das in unserer Zeit hinbekommen sollte, die Menschen mit einer guten Analgesie. Und Komfort in die Notaflame zu bringen.
Michael (Mike) Stanley
00:44:54
Ja, da sind wir uns hoffentlich einig. Und wenn das sozusagen heute noch nicht möglich ist, dass es auf jeden Fall das Ziel sein sollte, dass ein RTW Mit guter und sicherer Anargesie, die Patienten versorgen kann. Das heißt nicht, dass immer in jedem Fall abschließend die Anargesie funktionieren muss. Es gibt sicherlich Vorstellungen, also der Klassiker, wo ich mich immer schwer tue, sind zum Beispiel Palliativpatienten mit Durchbruchsschmerzen und ähnlichem, wo ich einfach schon eine Riesenpalette an verschiedenen lang- und kurzwirksamen Opioiden vorfinde, die der Patient schon dauerhaft bekommt. Das ist zum Beispiel, wo ich mich dann schwer tue und denke, okay, ja, warum soll man da nicht noch Expertise ranholen? Aber die Standardanalgesie sollte auf jeden Fall möglich sein durch ein RTW. Und da, wo es noch nicht möglich ist, ist hoffentlich aber der Anspruch, dass das bald möglich gemacht wird. Weil das ist, glaube ich, schon wichtig. Dass wir dann die NES verfügbar haben für Notfälle, wo wir sie dringend brauchen.
Simon Ilger
00:45:54
In einem Kreis in NRW, da ist es in der SOP ganz schön beschrieben. Die ist Die Kreise, die die SOPs zur Verfügung gestellt haben, die haben wir auch übrigens auf der Homepage hochgeladen, also da kann man sich doch angucken, da ist die auch dabei. Da steht in dem Erklärtext zur SOP schön drin. Der ist Übrigens sehr, sehr schön formuliert. Ich kann es jetzt sagen, das ist der Kreis Rechtenhausen. Gefällt mir ausgesprochen gut, die SOP. Dass man natürlich jederzeit eine NEF nachfordern kann. Man sich aber immer bewusst sein sollte, dass das ein Einsatzmittel ist, was dazu da ist, lebensbedrohliche Notfälle zu adressieren. Und das ist, glaube ich, in einem Satz ganz gut zusammengefasst. Sehr schön, was man dazu sagen sollte. Ja, absolut.
Michael (Mike) Stanley
00:46:33
Simon, wir haben darüber gesprochen, über dein Projekt. Ich hätte es fast kleines Projekt genannt, aber nachdem ich gehört habe, wie viel Arbeitszeit du reingesteckt hast, ist es gar nicht so klein.
Simon Ilger
00:46:41
Jeder Beina erzählt, dass ich während meiner eigentlichen Arbeitszeit vielleicht auch was für gemacht habe, aber das stimmt natürlich nicht.
Michael (Mike) Stanley
00:46:48
Kann ich mir nicht vorstellen, dass es da Leerlauf geben haben sollte. Du hast den Analgesieatlas vorgestellt, www. analgesieatlas. de, für alle, die sich das nochmal anschauen wollen. Da kann man einmal grafisch aufgearbeitet, aber auch als Tabelle wahnsinnig viele Informationen darüber bekommen. wie es um die Anargesie logistisch, sag ich mal, steht in Deutschland. Wir haben darüber gesprochen, dass man nicht unbedingt daraus immer ableiten kann, wie das praktisch aussieht auf der Straße, was da passiert. Wir haben über so Herausforderungen gesprochen, dass diese Bereiche, wo entweder nach 2a oder nach 2C oder nach beidem gearbeitet wird, das natürlich schwer ist, abzubilden in so einer Karte und deswegen da eine Unschärfe drin ist. Trotzdem finde ich das einen wahnsinnig wertvollen Überblick, weil wir zum ersten Mal so tief sozusagen in den Rettungsdienst reingucken, in der Frage der Analgesie, und so viel Information über den Rettungsdienst bekommen. Und ich glaube, damit hast du uns einen Riesendienst erwiesen mit dieser Arbeit, denn es wird, und das merke ich schon, unabhängig davon, wie gut oder schlecht man jetzt die Farbgebung findet oder die Kriterien, die du gewählt hast, oder eben meine Einstellung, dass 2A gar nicht so schlecht ist, aber all das mal zurückgestellt. Es wird über die Analysie diskutiert und wir können festhalten, das glaube ich, stimmt es mir zu, dass ein Großteil der Rettungsdienstbereiche in Deutschland Analgesie mit einem peripheren Anergetikum, mit Es-Ketamin und mit mindestens einem Opioat oder Opioid ermöglichen.
Simon Ilger
00:48:20
Auf jeden Fall, ich glaube, also wir sind dabei auf jeden Fall bei über 75 Prozent. Ich habe die genaue Zahl weiß ich jetzt auch nicht, aber. In sehr, sehr weiten Teilen ist eine potente Analgesie durch NotversalitäterInnen in Deutschland möglich. Und das ist, glaube ich, ein sehr positives und gutes Signal. Was man damit auch einfach feststellt.
Michael (Mike) Stanley
00:48:38
Unbedingt. Ich finde, das reicht nicht. Als Mitglied beim DBRD reicht mir das erst, wenn wir bei 100% sind. Aber Glas halb voll, ist zeigt, dass die allermeisten da ihre Hausaufgaben gemacht haben und dass es in vielen Bereichen jetzt daran liegt, dass die NotversanitäterInnen und Notversanitäter das, was sie gelernt haben und was ihnen zur Verfügung steht, auch anzuwenden. Hast du noch Gedanken für uns, bevor wir das Interview beenden?
Simon Ilger
00:49:03
Nee, ich würde noch die ZuhörerInnen aus Thüringen und Niedersachsen bitten, mal auf der Seite zu gucken, ob ihr Bereich nicht da noch weiß ist. Damit wir noch ein bisschen mehr als 90 Prozent bekommen. Und natürlich an die ärztlichen, medizinischen Leitungen und Rettungsdienstbereiche appellieren, von den 100 Anfragen, die noch offen sind, dass sie auch herzlich eingeladen sind. das zu beantworten. Und wir natürlich immer offen für konstruktive Kritik- und Verbesserungsvorschläge sind. Im Moment haben wir doch immer noch so ein bisschen Probleme. Also das ist Eine sehr stümperhafte Homepage und immer noch Probleme mit der Darstellung der Karte, weil das über ein OpenStreetMap-Overlay funktioniert und insbesondere mit iOS-Geräten es da zu Darstellungsproblemen kommt, aber daran wird auch gearbeitet. Es läuft halt alles so nebenbei neben der eigentlichen Arbeit. Und es war halt schon relativ viel Zeit, die da reingeflossen ist. Deswegen hat es Nicht immer allerhöchste Priorität.
Michael (Mike) Stanley
00:49:58
Simon, vielen Dank, dass du den Angesi Atlas erstellt hast. Vielen Dank, dass du in den Podcast gekommen bist, um mit uns darüber zu sprechen. Und ich hoffe, dass wir die 100% erstmal auf dem Anarchiesie-Atlas vollkriegen, sprich dargestellt bekommen und dass wir dann. . Im weiteren Verlauf auch noch mehr Homogenität auf hohem Niveau in Deutschland in der Anarchie hinbekommen. .
Simon Ilger
00:50:22
Das wäre wünschenswert und danke für die Einnahme.
Michael (Mike) Stanley
00:50:28
Sehr spannend und ich kann schon mal erwähnen, dass es im Bereich des Analysieatlas in der nächsten Woche auch noch ein paar News geben wird, ein bisschen eine Veränderung geben wird. Da freue ich mich schon drauf, wenn das spruchreif ist. Bis dahin kann ich auch noch sagen, wenn ihr mit uns vom Vorstand vom DWRD sprechen möchtet persönlich, dann hättet ihr dazu Gelegenheit auf der Redmobil, die steht ja auch wieder an. Vom 6. bis 8. Mai in Fulda, wie üblich, findet die Redmobil statt. Und DBRD wird dort einen Stand haben, wie die letzten Jahre auch. Und da stehen wir zur Verfügung für Gespräche, für Kritik, für Anregungen und natürlich auch einfach nur, wenn ihr uns mal kennenlernen wollt. Also kommt gern vorbei auf Diretmobil zu unserem DBRD-Stand. Und wenn ihr noch nicht Mitglied seid, dann ist das natürlich eine super Gelegenheit, Mitglied zu werden und direkt einen Paxrucksack von uns als Willkommensgeschenk zu bekommen. Das war es auch schon für heute. Ich hoffe, ihr seid gesund. Ich hoffe, ihr bleibt gesund und ich wünsche euch alles Gute bis zur nächsten Folge. Und wie immer, bleibt mir nur noch zu sagen. Denkt immer dran, Performance ist kein Verbrechen.